Allgemeine Informationen
Unsere Ausbildungsangebote --> zu den Ausbildungsterminen
Die einzelnen Ausbildungsgänge basieren auf den jeweils aktuellen Ausbildungsvorgaben des DOSB/ DTB, sind praxisnah und problemorientiert an den jeweiligen Handlungsfeldern, den späteren Einsatzgebieten auf Vereins- und Verbandsebene ausgerichtet.
Zur Zeit werden zwei Vorstufen-Qualifikationen sowie drei Trainer:innen-Ausbildungen mit Lizenzabschluss angeboten:
Vorstufen-Qualifikationen: (mit Teilnahme-Zertifikat)
Trainer:innen-Ausbildungen: (mit Lizenzabschluss)
- C-Trainer:in Breitensport
- C-Trainer:in Leistungssport
- B-Trainer:in Breitensport
- B-Trainer:in Leistungssport
- A-Trainer:in Leistungssport
Fortbildungsmöglichkeiten und -pflichten --> zu den Fortbildungsterminen
Tennistrainer:innen, die sich regelmäßiges fortbilden, können durch die modernen und aktuellen Fortbildungsinhalte den Vereinsmitgliedern ein qualifiziertes Tennistraining anbieten. Folgende Inhalte bieten wir an:
- Athletik
- Cardio-Tennis
- Coaching
- Inklusion
- Kaderbereich, Kondition und Regeneration
- Migration
- Play and Stay
- Psychologie/Taktik
- Schultennis
- Sportmedizin
- Technik
- Tennis für Erwachsene & Senioren
- Vereinsmanagement
Für alle gültigen Trainerlizenzen hat der Verein die Möglichkeit Zuschüsse beim WLSB zu beantragen.
Lizenzgültigkeit (C-Trainer:in)
Die Lizenz ist im Gesamtbereich des DOSB und DTB gültig. Sie ist maximal 4 Jahre gültig und gilt bis
zum 31.12. des vierten Jahres, bezogen auf das Kalenderjahr der Ausstellung (oder einer Verlängerung).
Ablauf der Gültigkeit (Auszug aus den DOSB/ DTB Rahmenrichtlinien)
Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Trainer/die Trainerin der Fortbildungspflicht nicht nachkommt oder schwerwiegend gegen die Satzungen des Verbandes verstößt.
C-Trainer:in: Ungültig gewordene Lizenzen können wiedererlangt werden:
- Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung von 15 UE um drei Jahre verlängert. - Fortbildung im 2. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung von 15 UE um zwei Jahre verlängert - Fortbildung im 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung von 15 UE um ein Jahr verlängert - Fortbildung im 4. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung von 30 UE und einer Prüfung um vier Jahre verlängert - Fortbildung im 5. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Eingliederung in die Ausbildung oder Besuch von entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 60 UE mit anschließender Prüfung (Theorie/Lehrprobe) - Fortbildung im 6. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden
B-Trainer:in: Ungültig gewordene Lizenzen können wiedererlangt werden:
- Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildung im Umfang von 15 UE um zwei Jahre verlängert - Fortbildung im 2. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 15 UE um ein Jahr verlängert. - Fortbildung im 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 30 UE und einer Prüfung (Theorie und Lehrprobe) um drei Jahre verlängert - Fortbildung im 4. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Eingliederung in die Ausbildung und dem Besuch von entsprechenden Fortbildungen im Umfang von 60 UE sowie einer Prüfung (Theorie/Lehrprobe) um drei Jahre verlängert. - Fortbildung im 5. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die gesamte Ausbildung muss wiederholt werde
Der Mitgliedsverband kann in begründeten Fällen Ausnahmeregelungen treffen, die sich an den DOSB-Richtlinien orientieren sollten.