2. Vorsitzender
Die Aufgaben eines/einer 2. Vorsitzenden im Tennisverein
1. Formelle Eingliederung im Verein
- Er/Sie wird gewählt bei der Mitgliederversammlung
- Die Funktion des/der 2. Vorsitzenden ist unabdingbar/unverzichtbar
- Ist Mitglied des Vereinsvorstandes
- Muss nicht zwingend eine Unterschriftberechtigung haben
- Vertritt den/die 1. Vorsitzende/n
- Hat Einblick in einige Vorgänge und Entscheidungen, die der/die 1. Vorsitzende zu verantworten hat
2. Pflichtaufgaben
- Unterstützung und Beratung des 1. Vorsitzenden in allen sportlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen
- Vertritt den/die 1. Vorsitzende/n
- Unterstützt Sport-, Jugend-, und Breitensportwart/in ggfls. auch den/die Platzwart/in bei Bedarf in den Tätigkeiten
- Kümmert sich um das Vereinsmarketing (Sponsorensuche, Öffentlichkeitsarbeit in Kooperation mit Pressewart/in und Internetreferent/in, Corporate Identity des Vereins usw.)
3. Wünschenswertes
- Übernimmt die Gesamtbetreuung von Projekten wie z.B. Tag der offenen Tür, Stadtveranstaltungen usw.
- Je nach Aufgabenverteilung übernimmt er/sie Bereiche, die noch nicht abgedeckt sind
- Nimmt an Fortbildungen und Seminaren teil
- Vertritt die Vereinsinteressen bei Kreis-, Bezirks-, und/oder Verbandsversammlungen gemeinsam oder als Vertretung des/der 1. Vorsitzenden
- Bereitet eine Klausurtagung vor
- Stellt, falls vorhanden, Vereinsausweise aus
- Bearbeitet Versicherungsfälle
4. Netzwerk
- Bezirksvorsitzende
- Verbandspräsident
- Geschäftsstelle Bezirk
- Geschäftsstelle Verband