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Württembergischer Tennis-Bund e.V.

2. Vorsitzender

Die Aufgaben eines/einer 2. Vorsitzenden im Tennisverein

1. Formelle Eingliederung im Verein

  • Er/Sie wird gewählt bei der Mitgliederversammlung
  • Die Funktion des/der 2. Vorsitzenden ist unabdingbar/unverzichtbar
  • Ist Mitglied des Vereinsvorstandes
  • Muss nicht zwingend eine Unterschriftberechtigung haben
  • Vertritt den/die 1. Vorsitzende/n
  • Hat Einblick in einige Vorgänge und Entscheidungen, die der/die 1. Vorsitzende zu verantworten hat

 

 2. Pflichtaufgaben

  • Unterstützung und Beratung des 1. Vorsitzenden in allen sportlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen
  • Vertritt den/die 1. Vorsitzende/n
  • Unterstützt Sport-, Jugend-, und Breitensportwart/in ggfls. auch den/die Platzwart/in bei Bedarf in den Tätigkeiten
  • Kümmert sich um das Vereinsmarketing (Sponsorensuche, Öffentlichkeitsarbeit in Kooperation mit Pressewart/in und Internetreferent/in, Corporate Identity des Vereins usw.)

 

3. Wünschenswertes

  • Übernimmt die Gesamtbetreuung von Projekten wie z.B. Tag der offenen Tür, Stadtveranstaltungen usw.
  • Je nach Aufgabenverteilung übernimmt er/sie Bereiche, die noch nicht abgedeckt sind
  • Nimmt an Fortbildungen und Seminaren teil
  • Vertritt die Vereinsinteressen bei Kreis-, Bezirks-, und/oder Verbandsversammlungen gemeinsam oder als Vertretung des/der 1. Vorsitzenden
  • Bereitet eine Klausurtagung vor
  • Stellt, falls vorhanden, Vereinsausweise aus
  • Bearbeitet Versicherungsfälle

 

4. Netzwerk

  • Bezirksvorsitzende
  • Verbandspräsident
  • Geschäftsstelle Bezirk
  • Geschäftsstelle Verband