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Württembergischer Tennis-Bund e.V.

Ehrenordnung

Präambel

Der Württembergischen Tennis-Bund e.V. (im Folgenden „WTB“) kann Persönlichkeiten durch Auszeichnungen ehren, wenn sich diese im besonderen Maße um den deutschen Tennissport verdient gemacht haben.

1.            Verbandsehrungen

Besondere Verdienste um den Tennissport im WTB werden durch folgende Ehrungen gewürdigt:

  • den Verbands-Ehrenbrief
  • die Verbands-Ehrennadel in Bronze
  • die Verbands-Ehrennadel in Bronze versilbert
  • die Verbands-Ehrennadel in Silber
  • die Verbands-Ehrennadel in Silber vergoldet
  • die Verbands-Ehrennadel in Gold
  • der Verbands-Ehrenring des WTB

2.            Voraussetzungen für eine Ehrung

(1)          Um Zweck und Wert der Ehrungen zu wahren, wird ein strenger Maßstab angelegt. Die für die Ehrung vorgeschlagenen Personen müssen die vorgeschriebenen Bedingungen einwandfrei erfüllen und ein Wahlamt innehaben. Sie müssen auch in charakterlicher Hinsicht der Auszeichnung würdig sein.

(2)          Die vom WTB als Fachverband verliehenen Ehrungen werden nicht allein als Auszeichnung für eine langjährige Tätigkeit im Ehrenamt vergeben, sondern für besondere Leistungen und Verdienste um den Tennissport und sein Umfeld. Diese sind vom Antragsteller schriftlich zu definieren.

(3)          Ehrungen werden nur an amtierende Ehrenamtliche verliehen, maximal bis zu einem Jahr nach ihrem Ausscheiden. In besonders begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.

(4)          Die Reihenfolge der Ehrungsstufen sollte grundsätzlich eingehalten werden.

(5)          Außerdem können Persönlichkeiten, die zwar kein Amt im WTB (Verein/Bezirk/Verband) innegehabt haben, sich aber um die Förderung des Tennissports außerordentliche Verdienste erworben haben, geehrt werden. Hierüber entscheidet das Präsidium.

2.1.        Verbands-Ehrenbrief

Der Verbands-Ehrenbrief kann auf Vorschlag der Vereine für eine langjährige (mindestens 5 Jahre) verdienstvolle Tätigkeit für den WTB (Verein/Bezirk/Verband) verliehen werden.

2.2.        Verbands-Ehrennadel in Bronze

Die Verbands-Ehrennadel in Bronze kann für eine langjährige, verdienstvolle Tätigkeit verliehen werden. Zwischen der Verleihung des Verbands-Ehrenbriefes und der Verbands-Ehrennadel in Bronze sollten 5 Jahre verdienstvolle Tätigkeit für den WTB (Verein/Bezirk/Verband) des Ehrenamtlichen liegen.

Es ist möglich, in begründeten Ausnahmefällen den Verbands-Ehrenbrief zu überspringen (mindestens 12 Jahre verdienstvolle Tätigkeit) und sofort die Verbands-Ehrennadel in Bronze zu beantragen.

2.3.        Verbands-Ehrennadel in Bronze versilbert

Die Verbands-Ehrennadel in Bronze versilbert können solche Personen erhalten, die nach Verleihung der Verbands-Ehrennadel in Bronze mindestens 5 weitere Jahre eine verdienstvolle Tätigkeit für den WTB (Verein/Bezirk/Verband) geleistet haben.

2.4.        Verbands-Ehrennadel in Silber

Die Verbands-Ehrennadel in Silber können solche Personen erhalten, die nach Verleihung der Verbands-Ehrennadel Bronze versilbert mindestens 5 weitere Jahre eine verdienstvolle Tätigkeit für den WTB (Verein/Bezirk/Verband) geleistet haben.

2.5.        Verbands-Ehrennadel in Silber vergoldet

Die Verbands-Ehrennadel in Silber vergoldet kann für eine weitere 5-jährige verdienstvolle Tätigkeit für den WTB (Verein/Bezirk/Verband) nach Verleihung der Ehrennadel in Silber verliehen werden.

2.6.        Verbands-Ehrennadel in Gold

Die Verbands-Ehrennadel in Gold ist als ganz besondere Ehrung gedacht und soll nur in seltenen Fällen für herausragende Verdienste verliehen werden.

2.7.        Verbands-Ehrenring des WTB

Der Verbands-Ehrenring des WTB ist nur für absolut überragende Persönlichkeiten gedacht, die langjährig und erfolgreich in leitenden Funktionen im Verband (Organe, Kommissionen, Ausschüsse) tätig sind oder waren, sowie den WTB entscheidend geprägt haben.

Träger des Verbands-Ehrenrings können höchstens drei lebende Personen sein.

3.            Antrag auf Verleihung

(1)          Die Anträge auf Verleihung einer Verbandsehrung durch einen Verein sind grundsätzlich schriftlich mit einer Begründung an den Bezirksvorsitzenden zu richten. Bei den Anträgen ist jeweils das Datum der Ehrung anzugeben. Die Anträge sind mindestens vier Wochen vorher einzureichen. Über die Verleihung des Ehrenbriefes, der Verbands-Ehrennadel in Bronze sowie der Verbands-Ehrennadel in Bronze versilbert entscheidet der Bezirksvorsitzende.

(2)          Über die Verleihung der Verbands-Ehrennadel in Silber und die Verbands-Ehrennadel in Silber vergoldet entscheidet der Vizepräsident und Leiter des Ressort VI.

(3)          Über die Verleihung der Verbands-Ehrennadel in Gold und des Verbands-Ehrenringes entscheidet das Präsidium.

4.            Verleihung

(1)          Über jede Ehrung ist eine vom Präsidenten unterzeichnete Urkunde auszustellen und zusammen mit der entsprechenden Ehrung zu überreichen.

(2)          Die Überreichung erfolgt in der Regel durch ehrenamtliche Funktionsträger:innen des WTB im Rahmen von geeigneten Veranstaltungen.

5.            Aberkennung von Ehrungen

(1)          Bei Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder bei grobem Verstoß gegen das Ansehen des WTB kann das Präsidium die Auszeichnung widerrufen.

(2)          Die geehrte Person, der die Aberkennung ausgesprochen werden soll, ist anzuhören.

(3)          Eine Aberkennung bedarf der 2/3 Mehrheit des Präsidiums.

6.            Gültigkeit

Die Ehrenordnung wurde von der Delegiertenversammlung des WTB am 23. Mai 2022 beschlossen und tritt mit Wirkung zum 23.Mai 2022 in Kraft.