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Württembergischer Tennis-Bund e.V.
 

Gründung von Spielgemeinschaften

Spielgemeinschaften können von Mitgliedsvereinen des WTB gemäß §9 der WTB Wettspielordnung zur Förderung des Mannschaftssports gegründet werden.

| Spielbetrieb

Spielgemeinschaften können aus bis zu drei Vereinen bestehen. Spielgemeinschaften werden als eigenständige Vereine geführt.

Hinweis:

Die zuständigen Gremien des Ressort III Wettkampfsport haben entschieden, dass ab der Winterhallenrunde 2024/2025 keine neu gegründeten Spielgemeinschaften (als eigenständige Vereine gemäß § 9 WTB Wettspielordnung) mehr genehmigt werden. Ab der Winterhallenrunde 2024/2025 dürfen alle Spieler (Jugend, Aktive, Senioren) in einer Saison in zwei verschiedenen Vereinen spielen.
Bereits existierende Spielgemeinschaften haben Bestandsschutz.

 

Die jährlichen Bezirksversammlungen finden wieder im Frühjahr 2025 statt. Die Delegiertenversammlung des WTB findet am 05.05.2025 im BSP/LLZ Stuttgart statt. Merken Sie sich schon jetzt diese wichtigen Termine vor!

 

Der WTB nimmt Abschied von Dieter Schnabel, der am 28. November 2024 im Alter von 89 Jahren verstorben ist.

Jugend  

Tolle Spiele und verdiente Gewinner:innen.