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Württembergischer Tennis-Bund e.V.
 

Gründung von Spielgemeinschaften

Spielgemeinschaften können von Mitgliedsvereinen des WTB gemäß §9 der WTB Wettspielordnung zur Förderung des Mannschaftssports gegründet werden.

| Spielbetrieb

Spielgemeinschaften können aus bis zu drei Vereinen bestehen. Spielgemeinschaften werden als eigenständige Vereine geführt.

Hinweis:

Die zuständigen Gremien des Ressort III Wettkampfsport haben entschieden, dass ab der Winterhallenrunde 2024/2025 keine neu gegründeten Spielgemeinschaften (als eigenständige Vereine gemäß § 9 WTB Wettspielordnung) mehr genehmigt werden. Ab der Winterhallenrunde 2024/2025 dürfen alle Spieler (Jugend, Aktive, Senioren) in einer Saison in zwei verschiedenen Vereinen spielen.
Bereits existierende Spielgemeinschaften haben Bestandsschutz.

Spielbetrieb  

Seit dem 06.11.2024 ist das Modul für die Mannschaftsmeldung Sommer 2025 geöffnet. Alle Vereinsfunktionäre mit der Zugangsberechtigung als Vereinsadministrator können über den internen Vereinsaccount die Mannschaften melden.

 

Aktuell laufen im Hintergrund noch weitere Arbeiten an der WTB Website.

 

Stellenausschreibung im Ressort Wettkampfsport und Bezirke (m/w/d).